Der Karlsruher Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des International Christian Fellowship (ICF) Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe abgelehnt, und zwar entgegen der Empfehlung der Stadtverwaltung. Die gbs Karlsruhe begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Sie war überfällig und sachlich geboten. Wie sie zustande kam, zeigt allerdings, wie dünn die Prüfung gewesen wäre, hätte es den öffentlichen Druck nicht gegeben.

Nach einem Bericht der BNN stimmten 17 Mitglieder des Ausschusses gegen die Anerkennung, sechs dafür. Damit ist das ICF als Jugendhilfeträger abgelehnt.

Am 7. Oktober 2026 hat der Jugendhilfeausschuss unter Vorsitz von Sozialbürgermeisterin Yvette Melchien im Bürgersaal des Rathauses über den Antrag des ICF entschieden. Eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII hätte der evangelikalen Freikirche den Zugang zu dauerhafter öffentlicher Förderung eröffnet, ebenso die Mitwirkung an der kommunalen Jugendhilfe bis hin zu hoheitlichen Aufgaben wie der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Das Nein des Ausschusses verhindert genau das.

Zwei Kundgebungen vor dem Rathaus und eine zweistündige Debatte

Die Sitzung blieb nicht unbeobachtet: Vor dem Rathaus fanden zwei Kundgebungen statt. Laut BNN standen rund 200 Befürworterinnen und Befürwortern einer Anerkennung etwa 50 Kritikerinnen und Kritiker des ICF gegenüber. Letztere warnten teils scharf vor der Anerkennung. Mehrere Rednerinnen und Redner stellten klar: Mindestens müsse das Verhältnis der Freikirche zu queeren Jugendlichen geklärt werden, und wo ein Träger Jugendhilfe und Mission verbinde, komme nichts Gutes heraus.

Im Ausschuss selbst wurde laut BNN zwei Stunden lang debattiert. Mehrere Mitglieder hielten fest, das ICF habe Fragen offen gelassen, etwa zur klaren Trennung von Jugendarbeit und Mission und zum Schutzkonzept. Andere argumentierten, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung seien erfüllt. Am Ende stand ein deutliches Ergebnis: 17 zu 6 gegen den Antrag.

Das zeigt: Die Frage, wer in Karlsruhe im Namen der Stadt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten darf, beschäftigt die Stadtgesellschaft, und die Entscheidung fiel unter den Augen der Öffentlichkeit und nicht hinter verschlossenen Türen. Genau so muss es bei einem Verfahren um öffentliches Vertrauen und öffentliches Geld sein.

Über den Fall haben wir bereits berichtet: Soll eine evangelikale Freikirche Träger der Jugendhilfe in Karlsruhe werden? und gbs Karlsruhe begrüßt klare Haltung der Grünen zum ICF.

Mission ist kein Jugendhilfeauftrag

Der Kern des Problems lag von Anfang an im Selbstverständnis des Antragstellers. Laut Vereinssatzung dienen Gottesdienste, missionarische Veranstaltungen und die Kinder-, Jugend- und Sportangebote gemeinsam der Verbreitung der biblischen Botschaft. Beim ICF Kids sollen Kinder nach eigener Darstellung Jesus als ihren besten Freund kennenlernen. Mit dem gesetzlichen Auftrag der Jugendhilfe hat es nichts zu tun, und Steuergeld für Verkündigung gibt es in einem weltanschaulich neutralen Staat nicht.

Nach den fachlichen Grundsätzen der Landesjugendbehörden können Vereinigungen, die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religionsgemeinschaft dienen, nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Dass die Verwaltung bei dieser Satzung „keine Zweifel“ hatte, ist schwer nachzuvollziehen.

Queere Jugendliche: Die entscheidende Frage blieb unbeantwortet

Jugendhilfe muss ein sicherer Ort für alle jungen Menschen sein, unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Beim ICF blieb genau hier alles im Ungefähren:

  • Der ICF vertritt ein Eheverständnis, das Homosexualität nicht als Teil des biblischen Ideals begreift, so die Selbstdarstellung des Standorts München.
  • Der ICF Karlsruhe bietet mit „Sozo“ einen Gebets- und Befreiungsdienst an, der von „innerer Heilung“ und „Befreiung“ spricht. Nach Recherchen von FundiWatch nennt das zugrunde liegende Modell auch die „Befreiung von der Sünde der Homosexualität“. Praktiken, die darauf zielen, die sexuelle Orientierung Minderjähriger zu verändern oder zu unterdrücken, sind nach dem Konversionsbehandlungsschutzgesetz verboten.
  • Eine schriftliche Distanzierung von queerfeindlichen Positionen aus dem ICF-Umfeld lag den Grünen im Gemeinderat nach eigener Aussage nicht vor. Auf konkrete Nachfragen der Kontext-Wochenzeitung, was die weltoffenen Formulierungen der ICF-Website für die Jugendarbeit bedeuten, antwortete der ICF nicht.

Besonders aufschlussreich ist die Antwort des leitenden Karlsruher Pastors Steffen Beck auf eine Anfrage der BNN: Man sehe sich als eigenständige Kirche und wolle die Positionen anderer ICF‑Standorte nicht „bewerten oder kommentieren“. Zur Erinnerung: Der Zürcher ICF-Pastor Leo Bigger hat Homosexualität laut BNN einst mit einer “verkrümmten Identität” in Verbindung gebracht, die man „geradebiegen“ müsse. Wer sich von solchen Aussagen aus der eigenen Bewegung nicht klar distanziert, kann nicht erwarten, dass Eltern und Jugendliche ihm vertrauen, und erst recht nicht, dass die Stadt ihm einen Vertrauensbeweis ausstellt.

Wer Kinder und Jugendliche betreut und dafür öffentliches Vertrauen und öffentliches Geld beansprucht, muss diese Fragen verbindlich beantworten, bevor er anerkannt wird.

Eine Prüfung, die keine war

Die Stadtverwaltung hat nach eigenen Angaben die eingereichten Unterlagen und die Internetseite des ICF ausgewertet. Konzepte zum Umgang mit queeren Kindern und Jugendlichen hat sie nicht angefordert, denn derartige Unterlagen seien keine Voraussetzung der Prüfung, so die Antworten der Stadt auf die Presseanfrage von FundiWatch. Das ist ein Armutszeugnis. Geprüft wurde, was der Antragsteller über sich selbst vorlegte, und der Rest wurde geglaubt.

Dazu kommen Auffälligkeiten, die einen Vertrauensvorschuss ausschließen:

  • Hinterzimmer statt Öffentlichkeit. Das Klärungsgespräch zwischen Stadt, Ausschussmitgliedern, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und ICF am 20. Juli fand nichtöffentlich statt. Es gibt laut Kontext weder ein Protokoll noch Gesprächsvermerke noch schriftliche Antworten. Das Regierungspräsidium ist nach Angaben von FundiWatch inzwischen eingeschaltet.
  • Eine Website im Wandel. Nach Recherchen von FundiWatch wurden zentrale Passagen der Selbstdarstellung erst im laufenden Verfahren verändert. Eine Erklärung zur Bindung an das Leitbild von ICF Zürich verschwand, später auch ein zuvor veröffentlichter Ehrenkodex für Mitarbeitende.
  • Drei Monate Debatte, null Bewegung. Laut Kontext änderte sich an der Beschlussvorlage der Verwaltung nach all den Monaten allein das Datum der Sitzung.

Ohne den offenen Brief von FundiWatch, ohne kritische Stadträtinnen und Stadträte und ohne kritische Berichterstattung wäre der Antrag im Juni vermutlich ohne nennenswerte Debatte durchgegangen. Das ist kein beruhigender Befund.

Kein Angriff auf Religionsfreiheit

Wir sagen es noch einmal klar: Es geht nicht darum, religiösen Gemeinschaften ihre Arbeit abzusprechen. Das ICF kann seine Gottesdienste, seine Gemeindearbeit und seine Angebote für Kinder und Jugendliche fortführen. Religionsfreiheit schützt das Bekenntnis. Sie begründet jedoch keinen Anspruch auf staatliche Anerkennung, Förderung und Mitgestaltung der kommunalen Jugendhilfe. Pastor Beck hatte betont, das ICF sei mit anderen Trägern vergleichbar und wünsche sich Beurteilung nach denselben Maßstäben. Genau das fordern wir auch, und nach diesen Maßstäben ist der Antrag gescheitert. Die Ablehnung gefährdet zudem nicht die Arbeit des Vereins: Nach eigenen Angaben nahm das ICF im vergangenen Jahr 2,75 Millionen Euro an Spenden ein. Für alle Träger müssen dieselben Maßstäbe gelten: Offenheit für alle Kinder, Freiwilligkeit, Trennung von Jugendarbeit und Verkündigung sowie verbindliche Schutz- und Beschwerdewege.

Was jetzt folgen muss

  1. Prüfstandards für alle Anerkennungsverfahren. Die Stadt muss Konzepte zu Kinderschutz, Antidiskriminierung und zum Umgang mit queeren Jugendlichen künftig verbindlich einfordern und nicht als „nicht vorgeschrieben“ abtun.
  2. Öffentlichkeit und Dokumentation. Gespräche, die eine Entscheidung vorbereiten, müssen protokolliert werden. Beschließende Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich.
  3. Wachsamkeit bleibt nötig. Die CDU-Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen eine Anerkennung grundsätzlich auch einklagbar sei. Eine offizielle Reaktion des ICF gibt es bisher in der Berichterstattung nicht. Wir bleiben dran und berichten.

Unser Dank gilt allen, die mit Recherche, offenem Brief, Anfragen und Nachfragen dafür gesorgt haben, dass diese Entscheidung nicht stillschweigend getroffen wurde, insbesondere FundiWatch und den Stadträtinnen und Stadträten, die ihre Bedenken nicht haben beruhigen lassen.

Öffentliche Jugendhilfe ist kein Missionsfeld. Sie muss ein sicherer Ort für alle Kinder und Jugendlichen sein, unabhängig davon, wer sie sind und woran sie glauben.

Interessiert an unserer Arbeit? Beim nächsten Regionalgruppentreffen am 2. November um 19:00 Uhr sind neue Gesichter willkommen, ob säkular, atheistisch oder humanistisch.