Sachliche Informationen über Abtreibungen sind keine Werbung
Die Giordano-Bruno-Stiftung und die gbs Karlsruhe unterstützen die Ärztin Kristina Hänel
Kristina Hänel darf nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche informieren – wir schon.
Die gbs Karlsruhe ist solidarisch mit Kristina Hänel. Nachdem der Beschluss des OLG Frankfurt am 15.1. rechtskräftig geworden ist, muss sie die Informationen über den Schwangerschaftsabbruch von ihrer Homepage nehmen. Fachleuten, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist die Bereitstellung solcher Informationen verboten. Laien dürfen jedoch weiterhin über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Genau dies tun wir jetzt.
Die Giordano-Bruno-Stiftung hat die Webseite https://abtreibung-info.de/ veröffentlicht, auf der die ursprünglichen Informationen von Hänels Homepage sowie weitere wichtige Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch zu finden sind. Geben Sie diese Informationen gerne weiter!
Nach unseren Informationen führen in Karlsruhe zur Zeit vier Ärztinnen Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode und ein Arzt mit der operativen Methode durch. Diese Ärztinnen und Ärzte dürfen Informationen zu diesen Leistungen - z.B. auf ihrer Internetseite - nicht veröffentlichen. Sie können sich allerdings in die offizielle Liste der Bundesärztekammer eintragen, die im Internet einsehbar ist. Dort findet sich für Karlsruhe nur eine Ärztin, die allerdings nicht angibt, welche Methoden sie anwendet, alle anderen bleiben anonym. Welche Ärztinnen und Ärzte in Karlsruhe neben dieser einen Ärztin sonst noch Abbrüche durchführen, können Frauen im Rahmen der verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle erfahren. Dies schränkt die Informationsfreiheit erheblich ein.
Wir weisen darauf hin, dass in letzter Zeit zunehmend auch Beratung für Schwangere angeboten wird, z. B. in Zeitungsanzeigen, bei der die Frauen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsschein bekommen können. Daher empfehlen wir Frauen, bereits bei der Terminvereinbarung nachzufragen, ob die jeweilige Beratungsstelle auch den Beratungsschein ausstellen darf.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn auch die Stadt Karlsruhe und die Karlsruher Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen den Bürgerinnen und Bürgern diese Informationen über den Schwangerschaftsabbruch online zur Verfügung stellen würden. Unter anderem der Landkreis Gießen tut dies bereits beispielhaft.
Mehr dazu, auch darüber, wie es nach dem Urteil gegen Kristina Hänel weitergeht, findet man auf der Seite der gbs. Soviel sei hier schon gesagt: Kristina Hänel wird Verfassungsbeschwerde einreichen.
Am 28.09.2020 veröffentlichte die BNN einen Erfahrungsbericht, in dem eine Frau aus der Region nach einem Schwangerschaftsabbruch schildert, wie viele Hürden vor Frauen aufgebaut werden. So lautet der Titel sehr treffend: "Es soll einem nicht leicht gemacht werden.”
Weitere Informationen: