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Katholisch operieren - evangelisch Fenster putzen? Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier

Freitag, 28. Juni 2019, 19.30 Uhr im DGB-Saal

Die Kirchen praktizieren ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, das in wichtigen Punkten vom allgemeinen Arbeitsrecht abweicht und mit mehreren Grundrechten kollidiert. Für die über eine Million Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen hat dies weitreichende Folgen. Die Arbeitgeber mischen sich in die private Lebensführung ein und können bei Scheidung, homosexuellen Beziehungen oder Kirchenaustritt jeden Mitarbeiter kündigen - von der Putzfrau bis zur Chefärztin. Auch das Streiken ist den Mitarbeitern untersagt. Zentrale Forderung der Initiative "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" ist es, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen öffentlich finanzierten Sozialeinrichtungen zu gewährleisten. Die dort Beschäftigten müssen die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer haben.

Ingrid Matthäus-Maier wurde am 9. September 1945 in Werlte geboren. 1965 machte sie ihr Abitur in Duisburg. Sie studierte Rechtswissenschaft in Gießen und Münster und war danach bis 1976 als Verwaltungsrichterin in Münster tätig. 1969 trat sie in die F.D.P. ein. 1972 wurde sie Bundesvorsitzende der Jungdemokraten. Nach dem Koalitionswechsel 1982 ("geistig-moralische Wende") trat sie aus der FDP aus und in die SPD ein. Sie war Mitglied des Bundestages von 1976 bis 1982 und von 1983 bis 1999. Von 1999 bis 2008 gehörte sie dem Vorstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an, von 2006 bis Mitte 2008 war sie Vorsitzende und Sprecherin der KfW-Bankengruppe (Rücktritt im April 2008). Sie ist Sprecherin der Initiative "GerDiA (Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz)".

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Freiheit leben - mit Recht?".

Eintritt 8 € (erm. 6 €)

Freitag, 28. Juni 2019 um 19.30 Uhr
DGB-Saal

Ettlinger Straße 3a
76137 Karlsruhe

76137 Karlsruhe Ettlinger Straße 3a