Ethikunterricht an Grundschulen – endlich, aber mit Einschränkungen
Lange war es eine zentrale Forderung säkularer und humanistischer Verbände: Ethikunterricht auch in der Grundschule für Kinder, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Der neue Koalitionsvertrag enthält dazu eine klare Aussage:
„Um schon in der Grundschule auch Kindern, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, eine ethische Grundbildung zu ermöglichen, werden wir das Fach Ethik stufenweise ab 2027/2028 einführen.”
Das ist ein echter Fortschritt. Bislang blieben Kinder ohne Religionszugehörigkeit – oder auf Wunsch der Eltern vom Religionsunterricht abgemeldete Schülerinnen und Schüler – in der Grundschule ohne ein weltanschaulich neutrales Angebot.
Der Haken: Die Koalition formuliert gleichzeitig eine Einschränkung, die aufhorchen lässt:
„In diesem Zusammenhang unterstützen wir Modelle für eine intensivere Kooperation des Fachs Ethik mit dem konfessionellen Unterricht, und zwar dort, wo eine solche Kooperation von den Kirchen mitgetragen wird.”
Dort, wo Kirchen mitspielen wollen, soll der Ethikunterricht mit dem Religionsunterricht verzahnt werden. Für die gbs Karlsruhe stellt sich die Frage: Wie eigenständig und weltanschaulich neutral kann ein Ethikunterricht sein, der strukturell auf Kooperation mit kirchlichen Angeboten ausgerichtet ist? Die Einführung des Faches ist überfällig und richtig – die Kooperation mit konfessionellem Religionsunterricht ist jedoch inakzeptabel.
Islamischer Religionsunterricht: Ausbau mit der Stiftung Sunnitischer Schulrat
Ein Abschnitt, der besonderer Aufmerksamkeit verdient, findet sich im Bildungskapitel. Die Koalition bekennt sich nicht nur zum bekenntnisgebundenen Religionsunterricht allgemein, sondern konkretisiert die islamische Variante:
„Wir unterstützen den bekenntnisgebundenen Religionsunterricht und bauen den islamischen Religionsunterricht weiter aus. Dafür setzen wir die Zusammenarbeit mit der Stiftung Sunnitischer Schulrat fort und wollen sie bedarfsorientiert personell stärken.”
Der islamische Religionsunterricht in Baden-Württemberg wird also nicht nur fortgeführt, sondern ausgebaut. Wer oder was aber ist die Stiftung Sunnitischer Schulrat genau? Es handelt sich nicht um eine unabhängige islamische Organisation, sondern um eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die am 1. August 2019 von der Landesregierung Baden-Württemberg errichtet wurde.
Der Hintergrund: Für einen bekenntnisgebundenen Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz braucht der Staat eine anerkannte Religionsgemeinschaft als Ansprechpartner – so wie beim christlichen Unterricht die Kirchen. Da es eine solche anerkannte Gemeinschaft für den Islam in BW nicht gibt, schuf die Landesregierung kurzerhand selbst eine Einrichtung, die diese Rolle übernehmen soll: die Stiftung Sunnitischer Schulrat als staatlich errichtetes „Surrogat einer sunnitischen Religionsgemeinschaft”, wie es auf der eigenen Website der Stiftung heißt.
Diese Konstruktion ist aus mehreren Gründen verfassungsrechtlich und religionspolitisch hochproblematisch.
- Verfassungsrechtliche Kritik: DITIB und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) haben das Modell als verfassungswidrig bezeichnet und eine Beteiligung abgelehnt. Es hebele “die Neutralitätspflicht des Staates aus und greife massiv in die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein”, hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
- Fehlende Repräsentation: Der Unterricht ist ausdrücklich sunnitisch geprägt und deckt damit nur einen Teil der muslimischen Bevölkerung ab. Nur zwei von vier islamischen Verbänden beteiligen sich an der Stiftung. Alevitinnen und Aleviten sowie Schiiten sind nicht vertreten. Alevitischer Religionsunterricht bleibt im Koalitionsvertrag vollständig unerwähnt.
Dass die neue Koalition dieses umstrittene Modell nicht nur fortsetzt, sondern personell ausbauen will, ist aus säkularer Perspektive zu kritisieren. Und es stellt sich die grundsätzliche Frage: Sollte der Staat überhaupt in konfessionellen Religionsunterricht investieren. Ein gemeinsamer Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler oder die Einführung bekenntnisfreier Schulen wäre aus Sicht der gbs Karlsruhe die bessere Lösung und wird auch von der GEW diskutiert
Kirchen und Religionsgemeinschaften: staatliche Unterstützung wird fortgesetzt
Im Abschnitt „Kirchen und Religionsgemeinschaften unterstützen“ bekennt sich die neue Landesregierung zur traditionellen Förderung religiöser Institutionen:
„Kirchen und Religionsgemeinschaften unterstützen wir bei ihrem seelsorgerlichen, sozialen und gesellschaftlichen Einsatz. Der Dialog zwischen den Religionen ist uns wichtig und die interreligiöse Zusammenarbeit ist ein Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.”
Aus säkularer Sicht ist festzuhalten: Der Koalitionsvertrag zementiert das bestehende System staatlicher Nähe zu den Kirchen, ohne es zu hinterfragen. Eine Debatte über die Zeitgemäßheit der Kirchenprivilegien – etwa Staatsleistungen, oder kirchliches Arbeitsrecht – findet nicht statt. Aus Sicht von Konfessionsfreien, die in Baden-Württemberg inzwischen die größte Einzelgruppe stellen, sucht man eine entsprechende Debatte im Vertrag vergeblich.
Bestattungsgesetz: Bürgerforum statt direkter Reform
Ein kurzer, aber bedeutsamer Abschnitt findet sich im gesellschaftspolitischen Teil des Vertrags:
„Wir richten ein Bürgerforum zum Bestattungswesen ein, auf dessen Grundlage wir über eine Modernisierung des Bestattungsgesetzes entscheiden.”
Das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg gilt als eines der restriktivsten in Deutschland. Asche-Verstreuung, die Möglichkeit “Urne nach Hause” oder Beisetzung im Garten ist bislang nicht erlaubt – anders als in manchen anderen Bundesländern. Die Beisetzung auf einem Friedhof bleibt gesetzlich verpflichtend. Das schränkt die freie Wahl der Bestattungsart und des Bestattungsortes für alle ein. Wer die Urne zu Hause oder im eigenen Garten beisetzen möchte, hat in Baden-Württemberg bislang keine rechtliche Möglichkeit dazu.
Dass die Koalition nun ein Bürgerforum einrichten will, ist ein demokratisches Signal. Allerdings: Der Vertrag sagt nicht, dass das Gesetz reformiert wird – sondern nur, dass man auf Basis des Forums entscheiden will. Die Reform ist also offen. Genau deshalb ist es wichtig, dass säkulare und konfessionsfreie Positionen in diesem Beteiligungsprozess vertreten sind und berücksichtigt werden.
Die Zentrale Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen BW
Im Kapitel zu Kirche und Religion findet sich ein weiterer bemerkenswerter Satz:
„Wir stärken die Verwaltungsstelle ‚Zentrale Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen BW’.”
Gemeint ist ZEBRA-BW – die Zentrale Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen Baden-Württemberg mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Die eigenständige Einrichtung wird vom Kultusministerium gefördert und berät Bürgerinnen und Bürger, Schulen und Behörden zu Fragen rund um Sekten, esoterische Angebote, Verschwörungsideologien und neue religiöse Bewegungen – religiös neutral und kostenfrei.
Interessant aus säkularer Perspektive: Die Koalition stärkt ausdrücklich eine Stelle, die neutral berät – also gerade nicht konfessionell gebunden ist. ZEBRA-BW schützt Bürgerinnen und Bürger vor manipulativen religiösen Gruppen, Esoterik und Verschwörungsideologien.
Fazit: Was bleibt aus säkularer Sicht?
Der Koalitionsvertrag 2026–2031 setzt in Teilen positive Signale: Die Einführung von Ethikunterricht an Grundschulen und das geplante Bürgerforum zum Bestattungsgesetz sind überfällige Öffnungen in Richtung einer pluralen, stärker säkularen Gesellschaft.
Gleichzeitig bleibt der Vertrag dem tradierten System staatlicher Kirchennähe treu. Die Kooperation mit der Stiftung Sunnitischer Schulrat beim islamischen Religionsunterricht wirft Fragen nach weltanschaulicher Neutralität des Landes auf. Die mögliche Verzahnung von Ethikunterricht und konfessionellem Religionsunterricht wäre ein bildungspolitischer Rückschritt. Ethikunterricht soll gerade eine unabhängige, weltanschaulich neutrale Alternative zum Religionsunterricht darstellen – nicht dessen Erweiterung.
Mitgestalten ist angesagt. Das Bürgerforum zum Bestattungsgesetz und die öffentliche Diskussion um den Ethikunterricht bieten konkrete Hebelpunkte für säkulares Engagement in der laufenden Legislaturperiode.