Sie sind hier

Lobbyismus im Karlsruher "Foyer Kirche und Recht"

Wie die christlichen Kirchen Einfluss auf die höchsten deutschen Gericht nehmen

bverfg-tobias-helfrich-wikipedia.jpg

Bild: T. Helfrich - de.wikipedia.org

Folgender Artikel erschien in der Sommerausgabe 2015 der "Druckschrift - Beiträge für eine lebendige Streitkultur in Karlsruhe".

Lobbyismus ist in. In Berlin haben heute rund 5000 Lobbyisten mit Hausausweis für den Bundestag direkten Zugang zu unseren gewählten Volksvertretern. Was die einen als schlichte Weitergabe von Expertenwissen an politische Entscheidungsträger darstellen, wird bei anderen als Gefahr für die Unabhängigkeit demokratischer Institutionen erkannt.

Wirtschaftslobbyismus und knallharte ökonomische Interessen mögen in Zeiten von Globalisierung, Deregulierung und Bankenrettung für den an politischer Aufklärung interessierten Bürger die offenkundigsten Ausprägungen sein. Seit 2007 wird in Karlsruhe jedoch auch um die Deutungshoheit über grundlegende ethische Fragestellungen und daraus folgende juristische Grundsatzentscheidungen gerungen.

Seit jenem Jahr nämlich residiert in der Karlsruher Ständehausstraße das „Foyer Kirche und Recht“. Dieses wird von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg in bester ökumenischer Tradition betrieben und veranstaltet unter anderem jährlich einen Empfang für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft sowie für die Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof.

Nach Angaben des Evangelischen Pressedienstes nehmen rund 60 Personen aus Kirche und Justiz regelmäßig an den Veranstaltungen teil.
Von einem Lobbybüro an solch prominenter Stelle, in dem unmittelbar auf die Richter der obersten deutschen Gerichte Einfluss genommen werden kann, kann selbst ein großer Wirtschaftsverband wie der BDI nur träumen.

Präimplantationsdiagnostik, Schwangerschaftsabbruch oder selbstbestimmtes Sterben waren und sind Themen auf der politischen Agenda, die Einfluss auf jeden Menschen in unserer Gesellschaft haben können. So notwendig juristische Regelungen in diesen Bereichen sind, so sorgfältig müssen sie angesichts der tiefen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte abgewogen und begründet werden. Eine fundierte, aufgeklärte Auseinandersetzung muss ergebnisoffen, unter Berücksichtigung vielfältiger ethischer Interessen und auf Grundlage moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse stattfinden.

Stattdessen werden den höchsten Richtern unseres Landes hinter verschlossenen Türen zuweilen konservativ-religiös gefärbte Vorträge präsentiert, die die Vielfalt unserer Gesellschaft auf die dogmatischen Grundsätze Jahrtausende alter religiöser Schriften reduzieren.
So erntete die Kulturbeauftragte der EKD Petra Bahr heftige Kritik u.a. vom Präsidenten des Humanistischen Verbandes Deutschland Frieder Otto Wolf für ihren Vortrag beim Jahresempfang 2012 mit dem Titel „Atheisten, Salafisten und Co.“. Mittlerweile stellt Frau Bahr ihr Redeprotokoll auf der Internetpräsenz der EKD nur noch in geänderter und stellenweise abgemilderter Form unter dem Titel „Auf dem Weg zu einem neuen Kulturkampf?“ zur Verfügung. Der Blogger Matthias Krause hat beide Versionen nebeneinander gestellt und die zahlreichen Änderungen kenntlich gemacht.

Selbstverständlich kann die richterliche Gewissensfreiheit auch auf religiösen Überzeugungen beruhen. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Rolle die Versuche der kirchlichen Einflussnahme etwa bei der jüngsten Entscheidung des BVerfG zur Einschränkung der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Betrieben gespielt haben. Geradezu absurd erscheint es hierbei, dass die höchsten Richter unseres Landes beim Besuch des „Foyer Kirche und Recht“ eine Freiheit für sich in Anspruch nehmen, die sie bei anderen beschneiden: Das Recht auf freie Wahl (k)einer Religion.

Dieser Artikel kann hier als pdf heruntergeladen werden.